
Datenschutz für Privatschulen
TRIARGOS ProDatenschutz bietet einen umfassenden Angebotskanon zum Thema Datenschutz an Privatschulen. Durch Fachberatung, Informations- und Ausbildungsveranstaltungen, Schulungen und weitere Dienstleistungen ermöglicht TRIARGOS ProDatenschutz die Gewährleistung des Datenschutzes, der Datensicherheit und der technischen und organisatorischen Maßnahmen nach der EU-Datenschutzgrundverordnung an Ihrer Schule.
Datenschutz für Privatschulen und Bildungseinrichtungen
Die zeitnahe und nachhaltige Umsetzung der Normen des europäischen und nationalen Datenschutzrechts ist nicht nur aus zwingenden rechtlichen Gründen erforderlich. Mit dieser Norm stellt sich Ihre Schule einer der bedeutendsten Herausforderungen der Neuzeit zur Sicherung der Persönlichkeitsrechte der Menschen und ihrer Privatsphäre.
Unsere Angebote – auch in kombinierter Form – ermöglichen es Ihnen, Ihren unabweisbaren Verpflichtungen als schulischer Verantwortungsträger auf diesem Rechtsgebiet mühelos nachzukommen. Gerne beraten wir Sie bei der Zusammenstellung der Bausteine von ProDatenschutz zu einem individuellen und für Ihre Schule am besten geeigneten Modul.
B1: Externer Datenschutzbeauftragter
Nach den Regelungen der EU-DSGVO und des neuen Bundesdatenschutzgesetzes sind Privatschulen zu der Benennung eines Datenschutzbeauftragten (DSB) verpflichtet. Hierbei kann zwischen einem internen- (siehe B2) und einem externen Datenschutzbeauftragten gewählt werden.
In dem Baustein Externer Datenschutzbeauftragter stellen wir Ihnen einen Externen Datenschutzbeauftragten an die Seite. Herr Klaus Michael Scharpf, Rechtsanwalt mit den Tätigkeitsschwerpunkten Datenschutzrecht und Verwaltungsrecht, wird Ihre Schule somit in allen Angelegenheiten zum Thema Datenschutz gegenüber den Datenschutzbeauftragten des Bundes oder Landes vertreten.
Die Aufgaben des externen Datenschutzbeauftragten umfassen:
- Analyse des Ist-Zustandes der Einhaltung datenschutzrechtlicher Verpflichtungen an Ihrer Schule.
- Schulung der Geschäftsführung, der Mitarbeiter
der Schulverwaltung und der Buchhaltung zu den relevanten Themen des europäischen und nationalen Datenschutzrechts. - Schulung der pädagogischen Mitarbeiter zum Thema „Datenschutzrecht und Pädagogik“.
- Einführung eines Datenschutzmanagement-Systems.
- Fortlaufende Kommunikation zwischen der Schule und dem externen Datenschutzbeauftragten.
B2: Ausbildung zum Datenschutzbeauftragten
In dem Baustein Ausbildung zum Datenschutzbeauftragten bildet TRIARGOS zum Datenschutzbeauftragten aus. Hierbei erwerben die TeilnehmerInnen Fachkunde und Kenntnisse auf den Gebieten Datenschutzrecht, Informations-, Telekommunikationstechnologie, Datensicherheit und praxisorientiertem Datenschutzmanagement.
Wer sich zum interne Datenschutzbeauftragten ausbilden lässt, kann durch Aufbauseminare den Status des externen Datenschutzbeauftragten erhalten und ist damit berechtigt, auch fremden Einrichtungen als Datenschutzexperte zur Seite zu stehen. Der Erwarb von Wissen und fachlicher Kompetenz im Bereich Datenschutz kann somit für die TeilnehmerInnen auch neue berufliche Perspektiven eröffnen.
Vorteile der Ausbildung für Ihre Privatschule:
- Rechtskonforme Erfüllung der Aufgaben und Pflichten einer Privatschule
- Wahrnehmung und Sicherung der Persönlichkeitsrechte der SchulmitgliederInnen
- Konfliktvermeidung durch Rechtsicherheit
- Strukturierungselemente für die Verwaltung und Schulorganisation
- Förderung der Kommunikation und der Schulethik
- Vertrauensbildung in der Schulgemeinschaft
- Positive Öffentlichkeitsdarstellung und Transparenz
Zum Nachweis der erworbenen Fachkunde wird ein Prüfungszertifikat durch die Hochschule Furtwangen University ausgestellt.
Termine, Veranstaltungsort und Teilnahmegebühr nach Vereinbarung
Unser erweitertes Angebot:
Wir bieten jährlich Seminare zur Auffrischung, Wissensvertiefung und Aktualisierung der Lerninhalte an (Refresher-Seminare).
Der Ausbildungsabsolvent kann je nach Bedarf während seiner Tätigkeit als Datenschutzbeauftragter an der Schule juristisch und technisch professionell begleitet werden (Coaching).
Ausbildungskonzept:
Teil A - 1. Tag
- Entwicklung und rechtliche Grundlagen des Datenschutzes (Vormittag)
- Datenschutzrecht für Pädagogen (Nachmittag)
Teil B - 2. Tag
- Aufgaben, Rechte und Pflichten des Datenschutzbeauftragten an einer Privatschule
- Datenschutzrecht und organisatorische Maßnahmen in der schulischen Praxis
Test 1 Prüfung des Ausbildungserfolges im Bereich Recht und Organisation
Teil C - 3. Tag
- Vermittlung der Fachkunde durch Diplom-Informatiker (FH)
- IT-Basiswissen und Grundlagen der Datensicherheit
- Technische und organisatorische Maßnahmen
- Vertiefung der IT-Kenntnisse anhand praktischer Beispiele
Test 2 Prüfung des Ausbildungserfolges im Bereich IT-Technik und Datensicherheit
TeilnehmerInnen, die das Modul B2 „Ausbildung zum internen Datenschutzbeauftragten“ erfolgreich mit Hochschulzertifikat absolviert haben, können entweder durch die erfolgreiche Teilnahme an mindestens vier weiteren individuellen Fortbildungsveranstaltungen nach Vereinbarung oder durch die erfolgreiche Teilnahme an mindestens vier „Refresher-Seminaren“ das Zusatzzertifikat „Externe/r Datenschutzbeauftragte/r für Privatschulen“ erwerben.
B3: Schulung zum Thema Datenschutz
TRIARGOS ProDatenschutz bietet eine eintägige Schulung zum Thema „Datenschutz für Privatschulen und Bildungseinrichtungen in freier Trägerschaft“ an, welche vor Ort in Ihrer Schule statt finden wird.
Inhalte der Schulung sind:
- Präsentation und Erörterung der gesetzlichen Datenschutzregelungen in ihren Grundzügen
- Die Rechtsgrundlagen der EU-Datenschutz-Grund- verordnung, das neue Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und landesspezi sche Datenschutzregelun- gen
- Personenbezogene Daten, rechtskonforme Aufga- benerfüllung zur Gewährleistung des Datenschutzes
- Ist-Analyse der Einhaltung datenschutzrechtlicher Gesetze und Regelungen
- Organisation und Kommunikation mit Vorstand, Geschäftsführung, Schulverwaltung, Pädagogen und Eltern
- Aufbewahrung der Schul- und Schülerakten und Löschungsfristen
- Aktenführung und Bewerbungsverfahren- und unterlagen
- Büroorganisation, Technische und organisatorische Maßnahmen zur Datensicherheit
- Datenschutzbeauftragter: Qualifikation, Aufgaben und Benennung
- Verwaltungsaufgaben: Schulverträge, Einwilligungserklärungen in datenschutzrelevante Vorgänge, Elternmitarbeit, Finanzgespräche
- Fortbildung, Schulungen, Bewusstseinsbildung
- Datenschutz und Öffentlichkeitsarbeit, Schulhomepage, Internet, Recht am eigenen Bild, Filmaufnahmen und Fotos
- Arbeitnehmerdatenschutz
- Datenschutzformulare
- Datenschutz und Pädagogik
- Datenverarbeitung auf privaten Datenverarbeitungsgeräten
- Notenverwaltung, Zeugnisse
- Kommunikation im Kollegium, in Lehrerkonferenzen, des Schularztes und im Lehrerzimmer
- Schulordnung
- Schutz der Persönlichkeitsrechte der PädagogInnen
- Datenschutzrechtliche Relevanz pädagogischer Grundsätze
B4: Informationsveranstaltungen
Angeboten wird als Tagesseminar die Schulung einer Gruppe von Verantwortlichen im Sinne der EU-Datenschutz-Grundverordnung.
In unseren Informationsveranstaltungen vermitteln wir MitgliederInnen des Vorstands, MitgliederInnen der Schulführungskonferenz und GeschäftsführerInnen einen Überblick über die für sie als VerantwortungsträgerInnen wesentlichen gesetzlichen und rechtlichen Grundlagen des Datenschutzes.
Wir Informieren Sie über Ihre datenschutzrechtlichen Verpflichtungen gegenüber den MitgliederInnen der Schulgemeinschaft und Ihre Informationspflichten, auch gegenüber der jeweiligen Aufsichtsbehörde. Zudem gehen wir auf das Thema der Benennung eines Datenschutzbeauftragten, auf den Abschluss von Auftragsverarbeitungsverträgen, die Dokumentationspflichten und die Haftungsgrundsätze ein.
B5: Beratung der Verantwortungsträger
Im Rahmen eines Tagesseminars vor Ort an Ihrer Schule informieren wir VerantwortungsträgerInnen über individuelle und allgemeine datenschutzrechtliche Verpflichtungen im Sinne der EU-Datenschutzgrundverordnung. VerantwortungsträgerInnen sind in diesem Fall Mitglieder des Vorstands, der Schulführungskonferenz und die GeschäftsführerInnen.
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Klaus Scharpf
datenschutz@triargos.de
0761-154338 73

Reinhold Häußler
rh@triargos.de
0761-154338 33